Wie bekommt man eine Therapie?
Die logopädische Behandlung ist Teil der medizinischen Grundversorgung, muss jedoch von einem/einer Arzt/Ärztin verordnet werden. Daher erfolgt vor jeder logopädischen Therapie eine ärztliche Untersuchung (z.B. bei Kinderärzt*in, HNO-Ärtzt*in, Phoniater*in, Neurolog*in, Allgemeinmediziner*in, Zahnärzt*in, Kieferorthopäd*in, Kinder- und Jugend-psychiater*in).
Der/Die behandelnde Arzt/Ärztin stellt anschließend eine Heilmittelverordnung zur Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie aus.
Wie läuft die logopädische Behandlung ab?
Zu Beginn der logopädischen Therapie werden in einem Anamnesegespräch relevante Informationen zur Entwicklung und Krankheitsgeschichte erhoben. Anschließend werden abhängig vom Störungsbild Untersuchungen aller sprachlichen Leistungen bzw. der Stimme oder des Schluckaktes mit Hilfe gezielter Tests durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung bilden gemeinsam mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.
Die Ziele der logopädischen Therapie werden gemeinsam mit den Patient*innen und ggf. den Angehörigen oder dem Pflegepersonal festgelegt und können im Laufe einer Therapie verändert und angepasst werden. In Abhägigkeit vom Störungsbild werden dann gezielte Übungen zur Verbesserung der Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckfunktion durchgeführt. Zudem werden Patient*innen und Angehörige zur Durchführung häuslicher Übungen angeleitet.
Neben den spezifischen Übungen legen wir großen Wert darauf, die Patient*innen und ihre Angehörigen sowie ggf. das Pflegepersonal durch Gespräche in den Therapieverlauf einzubeziehen und zu beraten. Jede Behandlung berücksichtigt selbstverständlich die individuelle Situation sowie den individuellen Entwicklungsstand der Patient*innen.
Wie oft findet die Therapie in der Woche statt und wie lange dauert sie?
In der Regel wird eine logopädische Therapie über 45 Min. verordnet. In einigen Fällen können jedoch auch 30 Min. oder 60 Min. verordnet werden, wenn beispielsweise die Konzentrationsfähigkeit des/der Patient*in stark eingeschränkt ist.
Die Therapiefrequenz liegt in der Regel zwischen 1x bis 3x wöchentlich, kann jedoch bei Bedarf auch erhöht werden.
Muss ich etwas für die Therapie bezahlen?
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum
18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse. Erwachsene müssen den gesetzlichen Eigenanteil tragen, sofern sie nicht davon befreit sind.
Kann ich auch zu Hause Therapie erhalten?
Die Logopädische Therapie kann bei Bedarf auch zu Hause bzw. in der Pflegeeinrichtung durchgeführt werden, wenn es dem/der Patient*in auf Grund körperlicher Beeinträchtigungen nicht möglich ist die Praxis aufzusuchen. Der Hausbesuch muss von hrem Atzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden. Zusätzliche Kosten für die Anfahrt werden von der Krankenkasse übernommen.
Kann ich Videotherapie erhalten?
Ja, Sie können bei uns auch eine telemedizinische Leistung erhalten. In einem persönlichem Ertkontakt können Sie sich mit Ihrer Therapeutin dazu abstimmen.